Unternehmen und Vereine brauchen einen Datenschutzbeauftragten
(TRD) Ab dem 25.05.2018 müssen Unternehmen, Behörden und Vereine die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten und regeln. Wichtig ist, dass eine hundertprozentige Umsetzung angesichts der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe und der völlig neuen Normen selbst mit maximalem Aufwand kaum möglich ist. Daher gilt: Es sollten die wichtigsten Anforderungen des neuen Rechts jedenfalls nachweisbar erfüllt werden. Weitere Infos dazu unter www.Anwalt.de Rechtstipps zur Umsetzung. Bei...