Blaulicht
Mindestüberholabstand mit der neuen StVO-Novelle konkretisiert
Aichach-Friedberg Auch wenn über die neue StVO-Novelle mit einer Reihe neuer Vorschriften noch Regelungsbedarf besteht, bekommt der Schutz von Fußgängern und Radfahrenden durch die Veröffentlichungen in der öffentlichen Wahrnehmung eine ganz andere Bedeutung. Der oftmals viel zu geringe Seitenabstand zu Radfahrern und zu Fuß Gehenden beim Überholen stellte in der Vergangenheit immer wieder ein Problem dar. Jetzt wird dieses Problem "Mindestabstand beim Überholen" auf den...