DGB: Mindestlohn ohne Wenn und aber
Ausnahmen für Langzeitarbeitslose werden nicht akzeptiert Pressemitteilung des DGB Mittelhessen „Der gesetzliche Mindestlohn muss für alle Menschen flächendeckend gelten – auch für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose. 8,50 Euro sind eine Lohnanstandsgrenze, die nicht aufgeweicht werden darf“, so Klaus Zecher, Vorsitzender des DGB-Kreises Gießen im Rahmen eines Gespräches mit dem SPD-Bundestagsabgeordneten RüdigerVeit. Die Einführung des Mindestlohns, wie von den Gewerkschaften gefordert –...