Lokalpolitik
Veruntreuung von Kassenvermögen?
Die GKV, die „Gesetzliche Krankenversicherung“, egal ob in Form der AOK oder der Ersatzkassen finanzieren sich im Umlageverfahren. Umlageverfahren bedeutet: alle Ausgaben werden über Zwangsbeiträge finanziert. Ausgaben sind einerseits die Versicherungsleistungen und zum anderen die Verwaltungskosten. Ob die Verwaltungskosten in der ausgewiesenen Höhe gerechtfertigt und notwendig sind, interessiert dabei nicht. Die Beitragszahler werden nicht informiert und schon gar nicht gefragt, sie haben...