Biergarten in Bayern - hier Stegen
Zu Bayern gehören im Sommer auch die Biergärten, zurückzuführen auf die Brauordnung in Bayern aus dem Jahre 1539. Damals legte man fest, dass nur zwischen dem Festtag des hl. Michael am 29.September und dem hl. Georg am 23.April gebraut werden durfte. Im Sommer herrschte Brauverbot wegen der Brandgefahr. Aber was tun - die Leute wollten damals auch im Sommer gerne Bier trinken und die Kühltechnik der heutigen Zeit waren noch unbekannt. Das Bier wurde im März etwas stärker eingebraut, damit die...