Gesetzesänderung

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Unterhaltsvorschussleistungen ab 2017

In den letzten Tagen war der Presse, unter anderem auch der Augsburger Allgemeinen, zu entnehmen, dass der Bund beabsichtigt das Unterhaltsvorschussgesetz zu ändern. So soll die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben werden. Gleichzeitig soll die Leistungsgewährung künftig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bisher 12. Lebensjahr) möglich sein. Eine endgültige Entscheidung wird allerdings erst Ende dieses Jahres erwartet. Noch offen ist derzeit auch, ob die geplanten...

  • Bayern
  • Augsburg
  • 28.11.16
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