Versuch der Ausreise in Kampfgebiete wird strafbar
"Die Bundesregierung will nach einer dpa-Meldung vom 03.02.15 mit einer Gesetzesänderung die Ausreise aus Deutschland in Kampfgebiete wie Syrien und den Irak eindämmen. In Zukunft soll bereits die Reise oder der bloße Versuch einer Reise in solche Krisengebiete unter Strafe gestellt werden - vorausgesetzt sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten." Wenn ich das lese stellen sich mir doch eine Reihe von Fragen: 1. Was muss man sich unter dem Versuch einer Reise...