Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt, darf als ein "Parkplatzschwein" bezeichnet werden!
http://www.augsburger-allgemeine.de/themenwelten/auto-verkehr/Beleidigung-Parkplatzschwein-okay-id23362921.html Ein Geldtransportfahrer parkte auf einem gekennzeichneten Behindertenparkplatz. Ein Zeuge fotografierte dies und hinterliess einen Zettel an dessen Windschutzscheibe mit dem Hinweis "Parkplatzschwein". Dieser fühlte sich beleidigt und wollte dies nicht gelten lassen. Vor Gericht forderte er die Unterlassung. Das AG Rostock wies aber die Klage ab Begründung: Siehe Medienbeitrag