Gemeindeordnung

Beiträge zum Thema Gemeindeordnung

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Die Gruppe: "Mobil für Lehrte".
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Die Bürger einer Stadt wehren sich gegen einen Baumarkt, mit § 22a der Niedersächsischen Gemeindeordnung.

Einwohnerantrag nach § 22a Niedersächsische Gemeindeordnung an den Rat der Stadt Lehrte:"Der Rat der Stadt Lehrte möge beschließen: 1. Auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik ( sogenannte C- Fläche) soll kein Bau- und Gartenmarkt angesiedelt werden. 2. Der Ratsbeschluss vom 24. juni 2009 (Tagesordnungspunkt 7. Bebauungsplan Nr.00791 "Lehrte Mitte" Teilplan 00/91 B "Östlichder Manskestrasse", 1. Änderung-Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes) wird...

  • Niedersachsen
  • Lehrte
  • 25.07.09
  • 43
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