Blaulicht
Darf in der Werbung gelogen werden?
§ 3 - Verbot unlauteren Wettbewerbs Unlautere Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind unzulässig. § 5 - Irreführende Werbung (1) Unlauter im Sinne von § 3 handelt, wer irreführend wirbt. Quelle:http://www.rechtliches.de/gesetze Werbung der Deutschen Post: Wählen Sie einfach das passende Format für Ihre Sendung. Im Kompakt-, Groß- und Maxibrief ist es...