Ratgeber
Heizen
Holzfeuerungen weiterhin erlaubt
Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch ab dann werden Einzelraumfeuerstätten wie Kachelöfen, Heizkamine oder Kaminöfen erlaubt sein. Denn das GEG bezieht sich nur auf Heizungsanlagen, nicht auf klassische Einzelraumfeuerstätten. Bei den Kachelofentagen 2023 vom 29. September bis 7. Oktober kann man sich über Kachelöfen, Heizkamine, Kaminöfen und das Heizen mit Holz allgemein informieren. Adressen von Ofenbauern in der Nähe gibt es auf...