Immer im November
Passt auf eure Kinder auf!
Rechtsvorschriften und Normen regeln die Pflichten des Betreibers von Garagentoren und -toranlagen. Grundsätzlich gilt, dass der Betreiber einer Anlage (bzw. eines Garagentors) für Schäden haftet, die bei der Benutzung entstehen. Er ist verantwortlich dafür, dass die Anlage in einem mängelfreien Zustand ist und sicher betrieben werden kann. Bei der Planung und/oder bei der Erstellung eines Mehrfamilienhauses mit einer Tiefgarage habe ich während meiner Berufstätigkeit häufig Architekten uns...