FREIE WÄHLER informieren +++ Innenminister sieht Zuständigkeit für die Stellungnahme zum Kreishaushalt beim Bürgermeister +++ FREIE WÄHLER informieren+++
Durch die Neufassung des § 55 der Kreisumlage haben die Kommunen die Möglichkeit, gegenüber dem Kreis zu dessen Planung der Kreisumlage eine Einwendung zu erheben, über die der Kreistag dann durch Beschluss zu entscheiden hat. Diese neue Regelung wurde durch einen Änderungsantrag zum Entwurf des Umlagengenehmigungsgesetzes durch die Landtagsfraktionen von SPD, GRÜNE und FDP in den Landtag eingebracht und mit der Endfassung des Gesetzes beschlossen. Die Begründung für diese neue Regelung lautet...