Bei Rot über die Ampel: Sollen Fußgänger dafür Bußgeld zahlen?
Dass man bei Rot nicht über die Ampel gehen darf, wissen schon Kindergartenkinder. Die Straßenverkehrsordnung sieht auch Strafen vor: Wer bei Rot über eine Fußgängerampel geht, muss mit fünf Euro Strafe rechnen, bei Vorsatz sogar mit zehn Euro. Kontrolliert wird das aber eher selten. In Laatzen waren heute an einem Ampelüberweg aber zeitweise sogar sechs Polizisten im Einsatz, kassierten Bußgeld von Fußgängern an der roten Ampel und von Radfahrern, die auf der falschen Seite unterwegs waren....