Fußgängerüberweg

Beiträge zum Thema Fußgängerüberweg

Blaulicht
Unterschiedliche Maßstäbe: Die einen nennen den Abstand 5 m, die anderen nicht. Zur Verringerung von Verkehrsgefahren besteht laut StVO 5 m vor JEDEM Zebrastreifen ein absolutes Halteverbot (siehe Bild 2), also auch vor diesem auf dem Schulweg zur Leibniz-IGS in Langenhagen. Ort: Kreuzung Karl-Kellner-Fahrrad-Straße / Rathenaustraße.
2 Bilder

Gefährdung am Schulweg-Zebrastreifen
5 m Abstand zum Fußgängerüberweg? Langenhagen-Falschparker-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ...

Langenhagen-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ... Ja, dann würden sie sich an die StVO-Regel halten, dass 5 m vor Zebrastreifen (siehe Bild 2) nicht gehalten und schon gar nicht geparkt werden darf, um die Sicht auf passierende Fußgänger*innen aus dem Kfz bzw. die Sicht der Passierenden auf die Kfz nicht einzuschränken. Tipp Auch/besonders nicht erlaubt an Zebrastreifen an einer Fahrradstraße, die auf dem Schulweg vieler Kinder liegen: Die am...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 02.03.23
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