Fußgängerüberweg

Beiträge zum Thema Fußgängerüberweg

Lokalpolitik
"Betonköpfe": SO einfach / billig ist's, permanentes sicherheitsgefährdendes falsches Abstellen von Kfz an Zebrastreifen dauerhaft zu verhindern: DAS ginge doch auch woanders (siehe Bild 2) ...
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Ab jetzt: Schulweg-Zebrastreifen sicher(er)
Betonklötze verhindern auch hier Gefährdung durch StVO-widriges, sichtversperrendes rücksichtsloses falsches Abstellen von Kfz auf dem Schulweg

Gute Sicht auf Passanten auf Zebrastreifen ist ein wesentlicher Schritt für das Passieren der Straße auf Fußgängerüberwegen: Deshalb schreibt die StVO ein Halte(!)verbot 5 m vor Zebrastreifen vor, das auch in Langenhagen gilt.  Trotz Verbot wurde der Zebrastreifen jedoch immer wieder zu eng zugeparkt, wogegen auch die gelegentlich verteilten kostenpflichtigen Knöllchen (ab € 25) des Ordnungsamtes ÜBERHAUPT nicht halfen.  Jetzt in Langenhagen: Betonklötze helfen gegen Falschhalter / Falschparker...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 18.04.23
  • 2
Blaulicht
Unterschiedliche Maßstäbe: Die einen nennen den Abstand 5 m, die anderen nicht. Zur Verringerung von Verkehrsgefahren besteht laut StVO 5 m vor JEDEM Zebrastreifen ein absolutes Halteverbot (siehe Bild 2), also auch vor diesem auf dem Schulweg zur Leibniz-IGS in Langenhagen. Ort: Kreuzung Karl-Kellner-Fahrrad-Straße / Rathenaustraße.
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Gefährdung am Schulweg-Zebrastreifen
5 m Abstand zum Fußgängerüberweg? Langenhagen-Falschparker-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ...

Langenhagen-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ... Ja, dann würden sie sich an die StVO-Regel halten, dass 5 m vor Zebrastreifen (siehe Bild 2) nicht gehalten und schon gar nicht geparkt werden darf, um die Sicht auf passierende Fußgänger*innen aus dem Kfz bzw. die Sicht der Passierenden auf die Kfz nicht einzuschränken. Tipp Auch/besonders nicht erlaubt an Zebrastreifen an einer Fahrradstraße, die auf dem Schulweg vieler Kinder liegen: Die am...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 02.03.23
  • 1
  • 1
Blaulicht
Zwei Bilder. - Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen, siehe Bild 2. Die Person, die dieses Kfz so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule auf diesem Zebrastreifen Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz,  die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die dieses Kfz da so geparkt hat.
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StVO beachten: Wozu? Falsch parken geht immer ...
Zweiter Beitrag, drei Bilder: Falschhalter / Falschparker gefährden Sicherheit weiterhin permanent an diesem Schulweg-Zebrastreifen

Beitrags-Bild 2: ■ Halte(!)verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen ■ Parkverbot? Sowieso ... Ruhender Verkehr: ■ Ordnungsamt der Stadt Langenhagen. Bauliche Maßnahmen: ■ Verkehrsabteilung der Stadt Langenhagen Falschhalter/Falschparker gefährden weiterhin an dieser Stelle: ■ durch zu dichtes Parken vor  Zebrastreifen ■ Abstand kleiner als StVO-5-m ■ durch unerlaubte Einschränkung des Sichtfeldes Bußgeld-Info ■ €25 bis € 50: ■ Parken weniger als 5 m vor Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Was tun? ■...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 20.02.23
  • 6
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