Rage against the StVO
Die zunehmende Beliebtheit einer Volksbelustigung vermag Tatbestände zu legalisieren, die unter anderen Umständen strengen Konsequenen aus Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften unterliegen. Nehmen wir da zum Beispiel: "Wer entgegen § 16 StVO Schallzeichen gibt ohne dass er 1. ausserhalb geschlossener Ortschaften überholt oder 2. sich oder andere gefährdet sieht, handelt gem. § 49 I Nr. 16 ordnungswidrig. Der Regelsatz hierfür beträgt gem Nr. 70 des Bußgeldkataloges 10 €." Bei Mitmenschen mit...