Fotorecht: Gebäude als urheberrechtlich geschütztes Werk
Ein Haus kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Baukunst im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 Urhebergesetze (UrhG) sein. Die für eine persönlich geistige Schöpfung notwendige Individualität erfordert allerdings, dass sich – so das Landgericht (LG) Hamburg - „das Bauwerk nicht nur als das Ergebnis rein handwerklichen routinemäßigen Schaffens darstellt, sondern dass es aus der Masse alltäglichen Beschaffens herausragt“. Dies war nach Ansicht der Hamburger Richter beim streitigen Motiv eines...