Fotografie
Fotorecht: Haftung des Homepage-Betreibers für illegale Fotos
Die Sache ist kompliziert. Ein Foto, dass so nicht hätte veröffentlicht werden dürfen, taucht auf einer Internetseite auf. Eingestellt hat es aber jemand anderes, der dort Dienstleistungen anbietet, fotografiert noch ein anderer Dritter. Trotzdem kann möglicherweise der Homepagebetreiber haften, auch wenn er weder das Foto aufgenommen noch selbst eingestellt hat. Seit der „Sanssouci“-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist das Fotografieren von Gebäuden nicht mehr in jedem Fall „ohne...