Fotorecht: Wenn der Fotograf seinen Namen vermisst
Bearbeiten eines fremden Fotos - Künstler können sich dagegen wehren, dass ihr Werk von Dritten ohne Erlaubnis verändert wird. Hier können durchaus Fallstricke für Fotografen lauern, etwa, wenn wir ein durch Schmierfinken verunstaltetes Kunstwerk nicht nur auf den Chip bannen, sondern dieses Bild beispielsweise auf myheimat dann auch noch veröffentlichen (selbst wenn uns die Panoramafreiheit im bundesdeutschen Recht dies eigentlich erlaubt). Wer Näheres dazu wissen möchte, sei auf meine Serie...