Fluss

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Benutzen strompolizeilich verboten!!!

Strompolizei

Als Strompolizei (teilweise: Flusspolizei) wurden bzw. werden die Behörden der Wasserbauverwaltungen bezeichnet. Ihnen oblag u. a. nach dem preußischen oder sächsischen Recht die Hoheitsverwaltung, insbesondere aber (wegerechtlich) die Instandhaltung der Schifffahrtswege. Der Begriff „Strompolizei“ kann schon 1852 in einer Schrift von Hugo von Bose nachgewiesen werden. Die Reichs- bzw. Bundeswasserstraßen stehen im privatrechtlichen Eigentum des Bundes (vgl. Art. 89 Grundgesetz). Der...

  • Niedersachsen
  • Pattensen
  • 21.03.12
  • 7
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