Fluss

Beiträge zum Thema Fluss

Freizeit
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Frühlingsbeginn-Mittagspause ...

... am Mittellandkanal. Trotz strompolizeilichen Benutzungsverbotes, darf man als Fußgänger das Gelände auf eigene Gefahr betreten, was ich auch tat. Mit dem Handy hielt ich ein paar wenige Eindrücke fest:

  • Niedersachsen
  • Pattensen
  • 21.03.12
  • 3
Ratgeber
Benutzen strompolizeilich verboten!!!

Strompolizei

Als Strompolizei (teilweise: Flusspolizei) wurden bzw. werden die Behörden der Wasserbauverwaltungen bezeichnet. Ihnen oblag u. a. nach dem preußischen oder sächsischen Recht die Hoheitsverwaltung, insbesondere aber (wegerechtlich) die Instandhaltung der Schifffahrtswege. Der Begriff „Strompolizei“ kann schon 1852 in einer Schrift von Hugo von Bose nachgewiesen werden. Die Reichs- bzw. Bundeswasserstraßen stehen im privatrechtlichen Eigentum des Bundes (vgl. Art. 89 Grundgesetz). Der...

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