Keine gewerblichen Flohmärkte an Sonntagen hieß es in dem Urteil vom 21.April 2017 des Oberverwaltungsgericht Lüneburg!
Dieses Urteil hat alle Betreiber und Aussteller der zahlreichen Flohmärkte in Niedersachsen verunsichert und viele Kommunen scheinen angst vor den Konsequenzen zu haben, falls sie Flohmärkte genehmigen. Auszug OVG Lüneburg "Gewerbliche Floh- und Trödelmärkte, bei denen nach einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die wirtschaftlichen Interessen im Vordergrund stehen, sind an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig." Trotz des Urteils wird in Niedersachsen von Region zu Region...