Teil 1 Teil 2 Hier einige Auszüge aus der Feuerwehrordnung für das Feuerlöschwesen im Königlichen Amte Hannover, mit Genehmigung der Königlichen Landdrostei folgende Feuerlöschordnung am 17.02.1863 erlassen. §1 - Zur Hülfeleistung bei ausbrechendem Feuer sind alle männlichen Einwohner des Ortes, welche über 18 Jahre alt sind, nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, verpflichtet. Ausgenommen sind: Königliche Civil- und Hofdiener im Dienste, Militärpersonen im Dienste,...