Anhänger: Vom ersten April dieses Jahres an tritt eine neue Fassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. So dürfen zum Beispiel nur noch maximal zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in einem Anhänger hinter dem Fahrrad mitgenommen werden. Unverändert bleibt, dass Kinder nur im Anhänger mitgenommen werden dürfen, sofern der Radfahrer mindestens 16 Jahre alt ist. Ampel: Gibt es an einer Kreuzung kein gesondertes Lichtzeichen für Fahrradfahrer, so müssen sich diese an die Ampel des...