Fßgängerüberweg

Beiträge zum Thema Fßgängerüberweg

Blaulicht
Falsch geparkt mit nur zwei Meter Abstand zum Zebrastreifen (statt StVO-vorgeschrieben min. 5 m): Gefährdung von Querenden auf dem Fußgängerüberweg durch Einschränkung des Sichtfeldes.
4 Bilder

MIn. 5 m? Regelmäßig zu dicht vor dem Zebrastreifen geparkt: Gefährlicher Schulweg zur Leibniz-IGS (L-IGS) an der Rathenaustraße / Karl-Kellner-Straße in Langenhagen

🚲 Jetzt: ADFC-Mitglied werden. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Aktuelles Bußgeld mind. € 25,00 Parken im Abstand von weniger als 5 m vor dem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen Akute Gefährdung auf dem Schulweg zur L-IGS Langenhagen: Mangelndes Sichtfeld vor Zebrastreifen durch permanentes Falschhalten / Falschparken Immer wieder Falschhalter / Falschparker halten / parken regelmäßig so oft zu dicht vor dem Fußgänger-Überweg (= Zebrastreifen) auf dem Schulweg an der Rathenau-Straße /...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 21.09.22
  • 9
  • 1
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