Pflichtteilsansprüche im Erbfall
Das Gesetz sieht nach dem Tode einer Person die sogenannte gesetzliche Erbfolge vor. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich in den §§ 1922 ff BGB. Demnach sind die Abkömmlinge (Kinder , Enkel, usw) gesetzliche Erben der ersten Ordnung . Soweit ein Kind vorverstorben ist, treten die Kinder dieses Vorverstorbenen an seine Stelle. Neben den Abkömmlingen hat aber auch der Ehegatte ein Erbrecht, wobei sich die Höhe der Erbquote nach dem bestehenden Güterstand richtet. Leben die Ehegatten in dem...