Die Ausgleichung von Zuwendungen des Erblassers/der Erblasserin unter Abkömmlingen
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge, die grundsätzlich dann gilt, wenn ein/e Erblasser/in nicht durch Testament eine andere Erbfolge bestimmt hat. Dann spricht man von gewillkürter Erbfolge. Kinder sind Erben der „ersten Ordnung“ und erben bei gesetzlicher Erbfolge immer zu gleichen Teilen. (§ 1924 BGB) Dieser Grundgedanke der gleichmäßigen Teilhabe der Abkömmlinge am Nachlass wird fortgeführt durch die Vorschrift des § 2050 BGB. Diese bestimmt, dass Abkömmlinge,...