Stamm und Stammzellen beschäftigen den Europäischen Gerichtshof
Dabei geht es um die Frage, ob Vorläuferzellen aus menschlichen embryonalen Stammzellen sowie die Verfahren zu ihrer Gewinnung rechtlich geschützt werden dürfen. Ein Bonner Neurobiologe hatte sich die Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus der Keimblase patentieren lassen, mit denen er Krankheiten wie Parkinson oder Multiple Sklerose behandeln will. Die Umweltorganisation Greenpeace sieht darin den Versuch, menschliche Gene, Organe und auch Zellen aus menschlichen Embryonen „zur Ware“ zu...