Entlastungsbetrag

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Lokalpolitik

Corona-Prämie in der Altenpflege

Allein zu Lasten der Pflegeversicherten für die Einrichtungen und Dienste Zugelassene Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten verpflichtet. - Auf Kosten der gesetzlich Pflegeversicherten. - Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken. Zu finden in der Bundestagsdrucksache ...

  • Nordrhein-Westfalen
  • Düsseldorf
  • 08.05.20
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