Energieagentur Augsburg

Beiträge zum Thema Energieagentur Augsburg

Blaulicht
Strom vom eigenen Dach ist nach wie vor lohnend. Es sind aber die Auflagen des EEG zu berücksichtigen.

Eigennutzung von Photovoltaik-Strom

Meldefrist für 2016 verlängert bis 31. März 2017 Seit 1. Januar 2017 gilt eine neue Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Nach den neuen Regelungen muss auf eigenverbrauchten Strom nun grundsätzlich eine EEG-Umlage bezahlt werden. Um etwaige Ausnahmen festzustellen, müssen sich Betreiber von Photovoltaik- oder anderen erneuerbaren Energie-Anlagen mit Eigenverbrauch beim Netzbetreiber melden. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen über sieben Kilowatt (kWp) und anderen erneuerbarer...

  • Bayern
  • Augsburg
  • 16.03.17
  • 1
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