Freizeit
Die Bürger einer Stadt wehren sich gegen einen Baumarkt, mit § 22a der Niedersächsischen Gemeindeordnung.
Einwohnerantrag nach § 22a Niedersächsische Gemeindeordnung an den Rat der Stadt Lehrte:"Der Rat der Stadt Lehrte möge beschließen: 1. Auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik ( sogenannte C- Fläche) soll kein Bau- und Gartenmarkt angesiedelt werden. 2. Der Ratsbeschluss vom 24. juni 2009 (Tagesordnungspunkt 7. Bebauungsplan Nr.00791 "Lehrte Mitte" Teilplan 00/91 B "Östlichder Manskestrasse", 1. Änderung-Grundsatzbeschluss zur Durchführung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes) wird...