Ratgeber
Fotorecht: Ist das Kind erst einmal volljährig, reicht eine frühere Einwilligung der Eltern nicht mehr aus
Eine neue Entscheidung zum Thema Fotorecht des Landgerichts Frankfurt. Und wie immer hat derjenige, der Fotos veröffentlicht, den schwarzen Peter. Was war geschehen? Das weiß jeder Politiker: Familie mit Kindern kommt beim Wähler immer gut an. Und so ließ sich ein Politiker auch mit seinem Nachwuchs bereitwillig ablichten und genehmigte die Veröffentlichung dieser Fotos. Weil die Kinder noch minderjährig waren, erlaubten für sie ihre gesetzlichen Vertreter die Fotos und deren Veröffentlichung....