Freizeit
Eilantrag abgelehnt
Gericht hat entschieden: Das Maschseefest darf weitergehen
Aufatmen bei Veranstaltern, Gastronomen und den meisten Hannoveranern: Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte heute (9. August) einen Eilantrag einer Anwohnerin nahe dem Nordufer des Maschsees ab, das Maschseefest vorzeitig zu beenden. Sie machte angebliche Lärmbeschwerden gelten. Doch das Gericht sah ihren Antrag teilweise schon als nicht zulässig und im Übrigen unbegründet an. „Der Antrag ist bereits unzulässig, soweit er sich auf die südlichen Bereiche des Ostufers (Pier 51, Halfway House,...