Lokalpolitik
Das Parkhaus ein unendliches Märchen in Lehrte
Liest man besagte Artikel in der Tagespresse und bedenkt die Vorgeschichte , bedauert der Autor , daß der neue §349 im Strafgesetzbuch (StGB) noch nicht gültig ist. Dort wird die Verschwendung von Steuergeldern durch Mandatsträger unter Strafe gestellt.Wahlweise bis zu 100.000€ Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft.Das würde mit Sicherheit das verantwortungsvolle Arbeiten und den Umgang mit Steuergeldern fördern. Bezüglich des Parkhauses läßt sich feststellen , unvermögende Ratsversammlungen...