Ratgeber
Auffrischungsimpfungen im Landkreis ab sofort fünf Monate nach Zweitimpfung möglich
Landrat bittet darum, älteren Personen den Vortritt zu lassen Es gibt eine Änderung bei den Auffrischungsimpfungen: Alle Personen, deren Zweitimpfung bereits mindestens fünf Monate zurückliegt, haben ab sofort die Möglichkeit, sich im Impfzentrum Bobingen sowie bei den Vor-Ort-Impfterminen in den Kommunen impfen zu lassen. Von der STIKO empfohlen wird aber nach wie vor ein Abstand von mindestens sechs Monaten zur Zweitimpfung. „Das Angebot der Booster-Impfung sollten aus meiner Sicht...