Entlassung des Freiburger Domkapellmeisters
Kein Kündigungsschutz-und das Arbeitsgericht Freiburg macht üblen Trick 17 mit
Es stellt sich die Frage, warum der Freiburger Domkapellmeister Böhmann nach 21 Jahren Beschäftigung bei einem so großen Dienstgeber wie dem Erzbistum keinen Kündigungsschutz hat. Und da wird es richtig dreist. Obwohl Böhmann in der Geschäftsordnung die Absprache mit dem gesamten Domkapitel verordnet wird, erklären ihn die "geistlichen" Dienstherren zum Mitglied eines Kleinbetriebs (dem sog. Domfabrikfonds) mit weniger als zehn fest angestellten Mitarbeitern. Als solchen nämlich bezeichnen sie...