Altersdiskriminierung einmal anders gelagert - Zu jung für Urlaub?
In den meisten Fällen bei Altersdiskriminierung geht es darum, dass ältere Menschen zu Unrecht benachteiligt werden. In einem aktuellen Rechtsfall ist die Konstellation genau anders herum: Jemand ist zu jung für einen Anspruch und fühlt sich dadurch diskriminiert. Zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf nun entschieden hat. Geklagt hatte eine inzwischen 24jährige Einzelhandelskauffrau, die bei einer Einzelhandelskette beschäftigt ist. Ihr daraus bestehendes Arbeitsverhältnis...