Keine Alibiveranstaltungen zur Sonntagsöffnung
Pressemitteilung des DGB-Mittelhessen VGH bestätigte Ladenöffnung am Palmsonntag für rechtswidrig Mit großem Interesse hat der DGB Mittelhessen ein aktuelles Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtes in Kassel (VGH) zur Sonntagsöffnung zur Kenntnis genommen. Dieser hatte in der vergangenen Woche eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Darmstadt bestätigt, das die Ladenöffnung am Palmsonntag im letzten Jahr in Darmstadt als rechtswidrig erklärt hatte. DGB-Geschäftsführer Matthias Körner:...