Fahrradrecht: Welchen Abstand muss ein Autofahrer beim Überholen einhalten?
Beim Überholen muss der Autofahrer einen Abstand vom Radfahrer halten, der 1,5 bis 2 Meter beträgt. Rechnet man alles zusammen - 1,5 Meter Abstand zum Rad, 0,8 Meter Breite des Radlers und 0,8 bis 1 Meter Abstand des Rades zum Straßenrand -, wird klar, dass korrektes Überholen in der Stadt meist nur möglich ist, wenn der Autofahrer auf eine andere Spur ausweichen kann. Achtung: Dabei muss der Autofahrer den Vorrang des Verkehrs auf der anderen Spur beachten. Auf keinen Fall darf er sich einfach...