Rundfunkbeitrag bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften korrigieren lassen
Rundfunkbeitrag bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften korrigieren lassen Verbraucher müssen Beitragsservice Änderungen mitteilen Osterode, 07.03.201.3 (ein/kip) Die Verbraucherzentrale Osterode teilt mit: Seit dem 1. Januar 2013 gilt: Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Auch in eheähnlichen Lebensgemeinschaften zahlt der Wohnungsinhaber den pauschalen Dreimonatsbeitrag in Höhe von 53,94 Euro....