Markus Ferber (EVP/CSU): Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verlangt grössere Sorgfalt bei Umsetzung von EU-Recht
Enge Zusammenarbeit zwischen EU-Ebene und deutschem Gesetzgeber nötig: Als "Appell an die Sorgfaltspflicht des deutschen Gesetzgebers bei der Umsetzung von EU-Vorhaben" hat der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Markus Ferber, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bewertet. Dieses hatte die EU-Richtlinie aus dem Jahre 2006 im Grundsatz als mit dem Grundgesetzt für vereinbar erklär, nicht aber die Umsetzung ins deutsche Recht. "Das...