Hessisches LSG: Keine Tilgung von Darlehen für Mietkaution durch Kürzung von Sozialleistungen
Hier habe ich etwas im Netz gefunden, was bestimmt so Manchen interessiert. So wie ich das lese, bedeutet das ja - das man die Mietsicherheit als Darlehn vom Amt bekommt, aber solange man unter der Pfändungsgrenze liegt - nicht zur Rückzahlung durch mtl. Kürzungen beim Einkommen, berupft werden darf... http:// http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/hessisches-... ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Nach Rücksprache...