Besser mit mindestens 1,5 m Abstand. Geht doch! Vielen Dank, liebe Autofahrer! 1,5 m mindestens: Prima, dass das mit dem Mindestabstand immer SO gut klappt!Verbindliche Regelung, gültig bisher schon, und nochmals detaillierter in der StVO-Novelle 2020: - immer 1,5 m Seitenabstand innerorts, - immer 2,0 m Seitenabstand außerorts. Sind diese Mindest-Abstände nicht einzuhalten gilt: Radfahrer überholen = für Kfz verboten! HIER ist dazu die Karte mit 🚲-Überholverbot durch Kfz für Straßen in der...