Landrat Sailer: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht zeichnet sich schon vor Inkrafttreten als nutzloses Bürokratiemonster ab“
Gesundheitsämter sollen ohne einheitliche Vorgaben über Tätigkeitsverbote entscheiden Ab dem 15. März 2022 soll die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Berufen in Kraft treten. Das heißt, Personen, die in entsprechenden Einrichtungen und Unternehmen tätig sind, müssen ab diesem Tag einen Impf- oder Genesenen-Nachweis oder aber ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Grundsätzlich...