Schlösser, Burgen, Herrenhäuser etc. - Teil 2
Ein Residenzschloss ist das Schloss eines Landesherrn, das neben seiner Hauptwohnung und der seiner Familienmitglieder auch den Sitz der Landesverwaltungsbehörden beherbergte. Als Sommerresidenz und Winterresidenz werden Residenzen bezeichnet, wenn der Fürst samt seinem Hofstaat je nach Jahreszeit umzog. Sommersitze des niederen Adels werden hingegen als Sommer- oder Landschloss bezeichnet. Ein Jagdschloss diente ausschließlich der Jagd, die meist ein Privileg des Adels war, kann also ein...