Strompreisbremse
Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Betreibern von Erneuerbare Energien-Anlagen gegen die Abschöpfung der im Zuge des entstandenen „Überschusserlöse“Ukraine-Krieges
Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass der Eingriff in die nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) geschützte Berufsfreiheit durch die Umverteilung der „Überschusserlöse“ von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher als Reaktion auf eine nach Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt gerechtfertigt ist. Der enorme Anstieg des Strompreises...