Europawahl: Betreute haben Wahlrecht!
Mehr als 85.000 Menschen waren bisher von Bundestags- und Europawahlen laut Bundeswahlgesetz ausgeschlossen, weil für sie eine "Betreuung in sämtlichen Angelegenheiten" angeordnet ist. Diese Regelung des Wahlgesetzes ist verfassungswidrig, stellte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fest. Der Bundestag strich daraufhin diese Regelung. Die Gesetzesänderung sollte für die Europawahlen jedoch noch nicht gelten. Wieder schritten die Verfassungsrichter ein. Den Betroffenen muss auf Antrag die...