Feuerwehren und Rettungsdienste bleiben von EU-Arbeitszeitregelung verschont
Freiwillige Feuerwehren und Rettungsdienste in Deutschland bleiben von den neuen EU-Arbeitszeitregelungen verschont. Dies teilt der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein (CSU) mit. Die EU-Kommission hatte erwogen, die ehrenamtliche Tätigkeit von Feuerwehrleuten und Rettungsdienstleister auf die in der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie vorgeschriebene Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche anzurechnen. Damit wären den freiwilligen Helfern bei einem regulären 39-Stunden-Job nur...