Gefährdung am Schulweg-Zebrastreifen
5 m Abstand zum Fußgängerüberweg? Langenhagen-Falschparker-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ...
Langenhagen-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ... Ja, dann würden sie sich an die StVO-Regel halten, dass 5 m vor Zebrastreifen (siehe Bild 2) nicht gehalten und schon gar nicht geparkt werden darf, um die Sicht auf passierende Fußgänger*innen aus dem Kfz bzw. die Sicht der Passierenden auf die Kfz nicht einzuschränken. Tipp Auch/besonders nicht erlaubt an Zebrastreifen an einer Fahrradstraße, die auf dem Schulweg vieler Kinder liegen: Die am...